Artenhilfsprogramm (AHP)

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Barbe aus der Vils
Aland (Nerfling) aus der Vils
Für besonders schützenswerte Fischarten, die aus Gründen der Hege und unter Beachtung des Tierschutzrechts zurückgesetzt werden sollen, ist eine Ausweitung der Schonvorschriften möglich und auch durchaus sinnvoll.
Neben einigen anderen Fischarten fallen derzeit Barbe, Nase, Nerfling (Aland) und Rutte (Quappe) unter das AHP und sind in unseren Gewässern ganzjährig geschont.
Neben den genannten Arten haben bei uns auch Bachneunaugen und Sumpfschildkröten eine ganzjährige Schonzeit.