Klare Regeln beim Befahren der Sandgruben I+II
Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal eindringlich darauf hin, dass ein Befahren des Geländes der Sandgruben I+II mit einem Kraftfahrzeug ausschließlich Fischereiberechtigten zur Ausübung der Fischerei vorbehalten ist. Der an alle aktiven Mitglieder ausgehändigte Parkausweis muss dabei gut sichtbar im Auto ausgelegt werden!
Bei Zuwiderhandlungen drohen eine Strafanzeige wegen unberechtigtem Einfahren sowie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach dem Naturschutzgesetz bzw. Landschaftsschutzgesetz!!!
Des Weiteren ist unmittelbar nach dem Ein- oder Ausfahren des Geländes der Sandgruben I+II die Schranke stets zu schließen!