Auszug aus einem Schreiben des LFVs vom 02.04.2020

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Die häufigsten Fragen, die an uns gerichtet werden, betreffen aber das Angeln selbst. Der Landesfischereiverband hat sich intensiv darum bemüht, dass es erlaubt bleibt. Wir können also festhalten: Ja, die bayerische Staatsregierung lässt uns noch angeln. Und ja, dabei müssen die Regeln eingehalten werden, die für alle anderen Menschen gelten. Jede und jeder einzelne Angler ist mit ihrem und seinem Verhalten dafür verantwortlich, dass wir weiterhin angeln dürfen. Betrachten Sie das bitte als Privileg!

  • Gehen Sie also bitte allein oder allenfalls mit Familienangehörigen zum Fischen!
  • Verabreden Sie sich nicht mit Vereinskameraden zum Angeln!
  • Halten Sie mehr als den Mindestabstand von anderthalb Metern ein!
  • Lassen Sie sich lieber in einer Entfernung von 20 oder 30 Metern vom nächsten Angler nieder!
  • Provozieren Sie weder Argwohn noch Beanstandungen!
  • Angeln Sie wohnortnah! Für die Vorgabe „in der unmittelbaren näheren Umgebung“ gibt es keine zahlenmäßige Definition, die sich in Kilometerangaben ausdrückt. Interpretieren Sie sie also bitte verantwortungsbewusst!

Damit strapazieren Sie auch nicht die Geduld von Polizisten und Sie vermeiden Konflikte mit missgünstigen Passanten.

Die Frage, ob Fischereiaufseher ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen, beantwortet sich nach unserer Auffassung von selbst: Wo gefischt wird, muss auch kontrolliert werden, sonst wäre der Fischwilderei Tür und Tor geöffnet. Und wir setzen darauf, dass die Fischereiaufseher auch auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen achten, damit nicht einzelne Angler Anlass geben können, dass allen bayerischen Anglern ein Verbot auferlegt werden muss.

Für alle weiteren Detailfragen zum Angeln gilt: Lassen Sie Augenmaß walten und entscheiden Sie sich im Zweifelsfall für die Sicherheit, gegen eine mögliche Ansteckungsgefahr und gegen eine Handlung, die von der Polizei kritisch bewertet werden könnte. Damit helfen Sie sich und allen anderen bayerischen Fischern. Bitte agieren Sie vernünftig! Je öfter Sie Behörden mit Detailfragen behelligen, desto eher werden zur Durchsetzung der Ausgangsbeschränkungen u. U. auch die Angelmöglichkeiten und damit zusammenhängende Handlungen weiter eingeschränkt werden. Umso häufiger Sie der Polizei Anlass zu Beanstandungen geben, desto öfter werden Ihnen fischereiliche Handlungen untersagt werden.

[…]

Petri Heil und bleiben Sie gesund!“

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle

Quelle: 200403 Aktuelles LFV-Schreiben bzgl. OVID-19_Re.pdf