Aktualisierte Informationen des Bay. StMELF zum Coronavirus (02.04.2020)
Aktualisierte Informationen des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Coronavirus
Fragen/Antworten zu Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen
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Jagd, Angeln, Teichwirtschaft, Imkerei (Stand: 02.04.2020)
Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen? (akt. 02.04.2020)
„Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.
Bei größeren Fahrtstrecken zu Angelgewässern ist der Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Dieser besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben, nur mit triftigem Grund die eigene Wohnung zu verlassen und auf diese Weise die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind daher in der unmittelbaren näheren Umgebung zum Wohnort durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln.“
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Quelle: http://www.stmelf.bayern.de/coronavirus