Gewässersperren und -freigaben 06/2020
Änderungen vorbehalten!
Trotz diverser Lockerungen tun Sie bitte nichts, was Ihre oder die Gesundheit Ihrer Mitmenschen und/oder den bisherigen Erfolg bei der Bewältigung der Corona-Pandemie gefährden könnte. Halten Sie sich bitte unbedingt an die landesweiten Vorgaben! Fischer/innen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, halten bitte einen Mindestabstand von 2 m zueinander ein!
Die Vorstandschaft