Gewässersperren und -freigaben 01/2023
Änderungen vorbehalten!
Freie Gewässer nur zur Befischung frei, sofern Gewässer „eisfrei“!!!
„eisfrei“:= mindestens ¾ der Gewässeroberfläche frei von Eis
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Freie Gewässer nur zur Befischung frei, sofern Gewässer „eisfrei“!!!
„eisfrei“:= mindestens ¾ der Gewässeroberfläche frei von Eis