Tausch der Fischerei-Erlaubnisscheine 2024 / 2025

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Viele aktive Mitglieder haben ihre Fischerei-Erlaubnisscheine im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 13.12.2024 bereits getauscht und sind somit in Besitz des Fangbuchs für das Fischerjahr 2025.

Wie in der Einladung zur Jahreshauptversammlung mitgeteilt, können diejenigen, die den Tausch der Fischerei-Erlaubnisscheine noch nicht vollzogen haben, den Fangbuchtausch zu den regulären Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle erledigen, erstmals am Mittwoch, 08.01.2025, zwischen 18 und 19 Uhr. Neben dem Fangbuch 2024 ist unbedingt der gültige Staatliche Fischereischein vorzulegen!

Im Vergleich zu den Fangbüchern der Vorjahre gibt es unter anderem folgende wichtige bzw. hilfreiche Änderungen:

– Die Allgemeinen Bestimmungen befinden sich nun auf den letzten Seiten des Fangbuchs.

– Tage mit zeitlich befristeten Angelverboten (z. B. Arbeitsdienst- und Versammlungstage) sind im Ankreuzkalender grau hinterlegt.

– Das Schonmaß für Bach- und Regenbogenforellen wurde von 26 cm auf 30 cm erhöht.

– …

Bitte denkt daran, die Allgemeinen Bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und durch persönliche Unterschrift zu bestätigen! Anderenfalls ist der Fischerei-Erlaubnisschein nicht gültig!

Viele Grüße und Petri Heil

Die Vorstandschaft