„Tageskarten“ gibt es für die folgenden Vils-Abschnitte:
Die Karten können schnell und unkompliziert über hejfish erworben werden.
ACHTUNG: bitte beachten Sie die eventuell unterschiedlichen Freigaben/Sperren der einzelnen Gewässerabschnitte gemäß Erlaubnisschein.
Fangbeschränkungen laut Tageskarte
Weiter ist zu beachten: Es können pro Tag 2 Edelfische (Karpfen, Schleie, Salmoniden etc.), davon 1 Raubfisch wie Hecht, Zander oder 4 Weiß-/Köderfische entnommen werden.
Sobald das Fangziel (2 Edelfische oder 4 Weiß-/Köderfische) erreicht ist, ist das Angeln einzustellen. Waller müssen OHNE Anrechnung auf das Fanglimit entnommen werden!
ACHTUNG:
Während der Schonzeit der Bachforelle ist das Fischen mit Kunstködern oder totem Köderfisch unter einer Länge von 10 cm nicht gestattet!
Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist das Fischen mit Kunstködern (Spinner, Blinker, Wobbler, Gummifisch, …) oder totem Köderfisch generell nicht gestattet!
Fliegenfischen auf Bachforellen mit widerhakenlosem Einzelhaken ist nach Ende der Schonzeit der Bachforelle erlaubt!
Kosten: Euro 20€/Tag zzgl. hejfish-Gebühren
Angelzeiten: jeweils 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Unsere aktiven Mitglieder erhalten mit Gültigkeit von Hauptversammlung zu Hauptversammlung einen Sammel-Jahreserlaubnisschein für alle Gewässer.
In diesem sogenannten „Fangbuch“ sind die aktuellen Fangbedingungen, die Schonzeiten sowie Lagepläne der freigegebenen Gewässer etc. enthalten.
Die Ausgabe erfolgt bei Vereinsveranstaltungen bzw. in der Geschäftsstelle Dekan-Hirtreiter-Str. 5, 92224 Amberg. Die Öffungszeiten finden Sie bei den Terminen.
Unsere aktiven Mitglieder können Sondererlaubnisscheine für:
Main-Donau-Kanal (FV OPf.) – Länge 22 km (Weiteres hier)
sowie
Main-Donau-Kanal (FV Mittelfranken) – Länge 65,1 km
Happurger Stausee und Happurger Baggersee
Wöhrder See
Fränkische Seenplatte (Altmühlsee, Kleiner und Großer Brombachsee, Igelsbachsee, Rothsee) erhalten.
(Weiteres hier)
Achtung: Es steht uns nur eine begrenzte Anzahl an Erlaubnisscheinen zur Verfügung.
Seit 2020 können unsere aktiven Mitglieder mit einer gültigen Verbandsmarke Tages- oder Jahreskarten für die Verbandsgewässer „Dießfurter Seenlandschaft – Seen A+B“ erhalten.
Die Pachtverträge zwischen Forst und Fischereiverband OPf. sind aktuell um 10 Jahre verlängert worden.
Tages-/Jahreskarten gibt es über den Fischerei-Verein Amberg 1893 e.V. zum Vorzugspreis*.
* Preise auf Anfrage!
Bestellungen bitte über unsere Vereinsleitung (vorstand@fischereiverein-amberg.de oder 0170/3511232)
Angelzeit: 0-24 Uhr
Dießfurt A+B: ganzjährig (Schonzeiten beachten!)
Eine Gewässerbeschreibung können Sie hier nachlesen.
Seit dem 01.01.1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Die Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit beträgt 35,- EURO*, Jahresfischereischein 7,50 EURO*, Jugendfischereischein 5,– EURO*.
Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten: Die Höhe der Abgabe errechnet sich nach folgender Formel:
70 minus Lebensdauer mal 40 minus 20 v.H. = Fischereiabgabe in EURO*.
Lebensalter bei Zahlung | Betrag in EURO | Lebensalter bei Zahlung | Betrag in EURO | Lebensalter bei Zahlung | Betrag in EURO |
---|---|---|---|---|---|
14 | 300 | 32 | 256 | 50 | 128 |
15 | 300 | 33 | 224 | 51 | 128 |
16 | 300 | 34 | 224 | 52 | 128 |
17 | 300 | 35 | 224 | 53 | 96 |
18 | 300 | 36 | 224 | 54 | 96 |
19 | 300 | 37 | 224 | 55 | 96 |
20 | 300 | 38 | 192 | 56 | 96 |
21 | 300 | 39 | 192 | 57 | 96 |
22 | 300 | 40 | 192 | 58 | 64 |
23 | 288 | 41 | 192 | 59 | 64 |
24 | 288 | 42 | 192 | 60 | 64 |
25 | 288 | 43 | 160 | 61 | 64 |
26 | 288 | 44 | 160 | 62 | 64 |
27 | 288 | 45 | 160 | 63 | 32 |
28 | 256 | 46 | 160 | 64 | 32 |
29 | 256 | 47 | 160 | 65 | 32 |
30 | 256 | 48 | 128 | 66 | 32 |
31 | 256 | 49 | 128 | 67 | 32 |
ab 68 Jahre fällt keine Fischereiabgabe an.* |
Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit sie für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten.
Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,– EURO*.
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein (AVFiG, §2).
Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein (Touristenschein) zum Preis von derzeit 22,50 EURO* erwerben.
*Änderungen vorbehalten!